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Vorsorge und Vorbeugung in Bezug auf Notfälle gehören zu einem ganzheitlichen Risikomanagement.
Fällt der Unternehmer durch Tod, Krankheit oder Unfall aus, ist das Unternehmen in seiner Existenz gefährdet.

Daher sollte in allen Unternehmen unbedingt – unabhängig vom Alter des Unternehmers – ein Notfallplan vorhanden sein. Er beinhaltet, dass alle wichtigen schriftlichen Unterlagen geordnet vorliegen und die Zuständigkeiten im Unternehmen geregelt sind, dass möglichst auch eine Regelung der Nachfolge durch Testament oder Erbvertrag enthalten sind. Alle wesentlichen Informationen für den Ernstfall sollten in einem Notfallhandbuch, das aus Checklisten und entsprechenden Anlagen besteht, zusammengefasst werden. Der Notfallplan sollte zum einen einstweilige Maßnahmen umfassen, wie das Unternehmen übergangsweise zu führen ist, zum anderen sollte eine langfristige Nachfolgeregelung getroffen werden.

Der Notfallplan sorgt dafür, dass das tägliche Geschäft in jedem Fall weitergeführt werden kann. Er gilt, bis der Unternehmer wieder in der Lage ist, das Unternehmen zu führen, oder der geeignete Betriebsnachfolger gefunden ist. Die Angaben im Notfallplan sollten regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft werden und müssen angepasst werden, wenn beispielsweise eine Person, der in der Notfallplanung eine wesentliche Rolle zugedacht ist, nicht mehr zur Verfügung steht.

Der private Bereich sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Um Familienfremden nicht unnötig Einblick in die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren, sollte für die private Vorsorge ein eigener Notfallplan aufgestellt werden.

Das Erste-Hilfe-Handbuch finden Sie hier zum download.

Die meisten Lösungen wollen dann erarbeitet werden, wenn niemand erreichbar ist. Wir nehmen uns aber auch dann Zeit für Sie!

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