„Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften,
dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Sorgfältige Buchführung ist für jede Organisation eine conditio sine qua non.
Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten.
Mahatma Gandhi (1869-1948), ind. Rechtsanwalt, Führer d. ind. Befreiungsbewegung
Finanzbuchführung
Die Basis für finanzielle Entscheidungen.
Oft lästig und häufig unterschätzt.
Wir übernehmen für Sie gerne die laufenden Buchhaltungstätigkeiten. Unsere individuellen Leistungen geben Ihnen Sicherheit und verbessern Ihre steuerliche Situation.
Als Standardleistung erstellen wir Ihre Buchhaltung unter Maßgabe aller gesetzlichen Vorschriften.
Dies umfasst grundsätzlich das Prüfen der uns eingereichten Belege und Rechnungen, das Buchen aller Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte sowie die Information zu gesetzlichen Änderungen.
Finanzbuchhaltung Standardleistungen
Korrekte und zeitnahe Erstellung der Finanzbuchhaltung inkl. Datenübermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzverwaltung und Datenarchivierung.
- Auswertung zur Unternehmenssteuerung
- Fristgerechte Abgabe der ZM-Meldungen
Alles rund um das Thema Lohn
SV-Meldung, ELSTER, Lohnsteuer? Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen. Pünktlich und rechtssicher! Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Personal.
Die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter führen wir pünktlich, vollständig und korrekt für Sie durch, übernehmen regelmäßig die Werte in die Finanzbuchhaltung und schließen die Lohnkonten zum Jahresende ab. Auf die Sicherheit der Daten und die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften können Sie sich verlassen. Zusätzlich informieren wir Sie über gesetzliche Änderungen.
Lohnbuchhaltung – Standardleistungen
- Pünktliche, korrekte und rechtssichere Lohnabrechnung
- Datenübermittlung an Krankenkassen und Finanzämter
- Ersteinrichtung, Vorerfassung und Archivierung
Lohnbuchhaltung – Zusatzleistungen
- Versand der Lohnabrechnungen
- Ersteinrichtung / Änderung
- Bescheinigungen – Meldungen - Anträge
- Archivierung
- Telefonische Auskünfte und zusätzliche Services
- Sonderauswertungen / Statistiken
- Lohnvorwegberechnungen
- Arbeitnehmerzuwendungen
- Rechtliche Änderungen und Dauerthemen
- Altersvorsorge
- Kostenrechnung
- Reisekostenabrechnung
Der Jahresabschluss – Die Visitenkarte Ihres Unternehmens
Jährliche Pflicht oder Kür? Wir übernehmen das, zeigen Ihnen mögliches Optimierungspotenzial und unterstützen Sie bei Ihren steuerlichen Pflichten.
Unsere Leistungen zum Jahresabschluss umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Größe des Unternehmens abhängt. Dabei haben wir stets den steuerlichen Optimierungsbedarf unserer Mandanten vor Augen.
Jahresabschluss oder Einnahme-Überschuss-Rechnung
Einnahmen-Überschuss-Rechner: Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Bilanzierer: Abschluss der Finanzbuchführung sowie Erstellung des Jahresabschlusses
- Überprüfung der Entwicklung zur Optimierung des Jahresergebnisses
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger
- Unterstützung bei Betriebsprüfung
- Erstellung von freiwilligen Jahresabschlussberichten
- Plausibilitätsbeurteilungen
Sonstiges
- Prüfung Steuerbescheide
- Vertretung bei Steuerprüfungen
- Steuerstrafrechtliche Beratung
- Vertretung bei finanzgerichtlichen Verfahren
